Die Beurteilung zuchtbedingter Defekte bei Rassehunden tierschützerisch
Datum: Freitag, 13. November 2009 Thema: Neues auf unserer Webseite
Die Durchsetzung dieses gesetzlichen Grundsatzes bei der Zucht von
Tieren regelt der § im TierSchG. Danach ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnischeMaßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den
bio-oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder
untauglich oder umgestaltet sind und
hierdurch Schmerzen., Leiden oder Schäden auftreten. Ebenso ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn
damit gerechnet werden muss, dass
bei Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten.
Das am 2. Juni 1999 im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft veröffentlichte Gutachten zur Auslegung von § 11b
des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) „soll insbesondere allen
Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die
Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem
Umfang zu beachten. Ziel ist das vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie
Tier.“
Laut einer darin enthaltenen Definition ist die Qualzüchtung gegeben, wenn „... bei
Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten
Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-,
Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich
Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in
züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder
Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden
sind“.
Blue-dog-Syndrom
(Blaue – Fellfarbe)
Definition
Blaugraue Farbaufhellung mit Disposition zur Alopezie und
Hautentzündung. Pigmentmangel-Syndrom.
Auftreten
Sporadisch, familiär gehäuft bei Dobermann, Dogge, alle Bulldoggen,
Shar pei u.s.w.
Genetik
Autosomal unvollständig dominant.
Symptomatik
Durch eine gestörte Verhornung des Haarfollikel-Epithels
kommt es zu Haarausfall mit Schuppenbildung, Papeln und Pusteln, sowie
sekundärer follikulärer Pyodermie. Das Lymphsystem kann sich verändern, Ödeme
können entstehen und eine Nebennierendysplasie. Grundlage des Defekts ist eine
Nebennieren-Insuffizienz mit Immunkomplexstörung. Homozygote Tiere sind
scheinbar stärker betroffen als heterozygote Tiere (unvollständig dominant).
Bei Rassen, die ein blaues
Fellhaben – eine Farbe, die durch Verdünnung der normalen schwarzen Haarfarbe
entsteht und die bei einigen Hunderassen als Standard-Farbe interpretiert wird (Weimaraner
, Whippet, Pudel, Mops u.s.w.) kann es zur so genannten «Farbmutantenalopezie»
(Alopezie = Haarausfall)
kommen. Diese Erbkrankheit ist auch unter den Namen «Blue Dobermann Syndrome»
und «Color dilution alopecia» bekannt. Dabei
handelt es sich ebenfalls um einen genetischbedingten Defekt der Melanozyten.
Während normaler-weise das dunkle Pigment(Melanin) in feinen Partikeln gleich
mäßig an die Haar-bildenden Zellen abgegeben wird, produzieren die Mela-noyzten
bei Hunden mit blauer Fellfarbe Melanin-klumpen. Zur Farbmutantenalopezie kommt
es erst dann, wenn diese Pigmentklumpen so gross werden, dass sie den Haarschaft
instabil und zerbrechlich machen. Die daraus resultierenden Haarbrüche äußern
sich in einem zunehmenden Haarverlust, welcher sich zuerst in einem leicht
ausgedünnten Fell und später in gänzlicher Haarlosigkeit präsentiert. Die
Diagnose wird mittels mikroskopischer Haaruntersuchung sowie der Untersuchung
von Hautproben unterörtlicher Betäubung gestellt. Pinscher häufig betroffen Von
der Farbmutantenalopezie weitaus am häufigsten betroffen sind Hunde der Rassen
Pinscher (bis zu 93 Prozent!),Dobermann und blaue Dogge. Grundsätzlich kann
diese Erkrankung jedoch bei jedem Hund mit blauer Fellfarbe auf-treten
Dieser Artikel kommt von BRV e.V. Bayerischer Rassehunde Verband Mitglied in der F.C.I. - Federacion Canina Internacional http://www.hunde-brv.de/maax/