Zuchtbuchstelle
Die Durchsetzung dieses gesetzlichen Grundsatzes bei der Zucht von
Tieren regelt der § im TierSchG. Danach ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den
bio-oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder
untauglich oder umgestaltet sind und
hierdurch Schmerzen., Leiden oder Schäden auftreten. Ebenso ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn
damit gerechnet werden muss, dass
bei Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten.
Zum Verbot von Qualzüchtungen
Liste der betroffenen Merkmale des Gutachtens zur Auslegung des Verbotes von Qualzüchtungen
Das am 2. Juni 1999 im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichte Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) „soll insbesondere allen Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu beachten. Ziel ist das vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tier.“
Laut einer darin enthaltenen Definition ist die Qualzüchtung gegeben, wenn „... bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind“.
Blue-dog-Syndrom
(Blaue – Fellfarbe)
Definition
Blaugraue Farbaufhellung mit Disposition zur Alopezie und Hautentzündung. Pigmentmangel-Syndrom.
Auftreten
Sporadisch, familiär gehäuft bei Dobermann, Dogge, alle Bulldoggen, Shar pei u.s.w.
Genetik
Autosomal unvollständig dominant.
Symptomatik
Durch eine gestörte Verhornung des Haarfollikel-Epithels kommt es zu Haarausfall mit Schuppenbildung, Papeln und Pusteln, sowie sekundärer follikulärer Pyodermie. Das Lymphsystem kann sich verändern, Ödeme können entstehen und eine Nebennierendysplasie. Grundlage des Defekts ist eine Nebennieren-Insuffizienz mit Immunkomplexstörung. Homozygote Tiere sind scheinbar stärker betroffen als heterozygote Tiere (unvollständig dominant).
Bei Rassen, die ein blaues
Fellhaben – eine Farbe, die durch Verdünnung der normalen schwarzen Haarfarbe
entsteht und die bei einigen Hunderassen als Standard-Farbe interpretiert wird (Weimaraner
, Whippet, Pudel, Mops u.s.w.) kann es zur so genannten «Farbmutantenalopezie»
(Alopezie = Haarausfall) kommen. Diese Erbkrankheit ist auch unter den Namen «Blue Dobermann Syndrome» und «Color dilution alopecia» bekannt. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen genetischbedingten Defekt der Melanozyten. Während normaler-weise das dunkle Pigment(Melanin) in feinen Partikeln gleich mäßig an die Haar-bildenden Zellen abgegeben wird, produzieren die Mela-noyzten bei Hunden mit blauer Fellfarbe Melanin-klumpen. Zur Farbmutantenalopezie kommt es erst dann, wenn diese Pigmentklumpen so gross werden, dass sie den Haarschaft instabil und zerbrechlich machen. Die daraus resultierenden Haarbrüche äußern sich in einem zunehmenden Haarverlust, welcher sich zuerst in einem leicht ausgedünnten Fell und später in gänzlicher Haarlosigkeit präsentiert. Die Diagnose wird mittels mikroskopischer Haaruntersuchung sowie der Untersuchung von Hautproben unterörtlicher Betäubung gestellt. Pinscher häufig betroffen Von der Farbmutantenalopezie weitaus am häufigsten betroffen sind Hunde der Rassen Pinscher (bis zu 93 Prozent!),Dobermann und blaue Dogge. Grundsätzlich kann diese Erkrankung jedoch bei jedem Hund mit blauer Fellfarbe auf-treten
