Die Zuchtbuchbestimmung
(in der Folge nur mehr ZBB genannt) des BRV Bayerischen Rassehunde Verbandes e.V. (in
der Folge nur mehr BRV genannt) sind verbindlich für alle Züchter, die beim BRV
um Ahnentafeln einreichen. Jeder Rassehunde Züchter erkennt mit der Einreichungbeim BRV die ZBB (inkl. Ergänzung) des BRV
als Vertragsgrundlage an. Für die Ausstellung von Ahnentafeln ist die
Verbandsmitgliedschaft im BRV Voraussetzung, die Vorstandschaft kann unter
Berücksichtigung von bestimmten Auflagen eine Ausnahme erteilen.
Die ZBB dient
der Zuchtkontrolle und der Förderung gesunder, rassereiner und wesensfester Hunde aller
Rassen. Dazu ist unbedingt die Zuchtberatung, Zuchtkontrolle und
Zuchtbuchführung durch befugte Vereinsorgane und/oder Züchter notwendig.
Bei der Zucht
von Rassehunden muss sichergestellt sein, dass eine Ausbeutung der Zuchthunde
verhindert wird. So soll und sind in der Zucht, die rassespezifischen
Gebrauchseigenschaften jeder Rasse entsprechend den Verbandsrichtlinien zu
berücksichtigen. Dabei ist zu beachten,
dass den Züchtern die Möglichkeit der freien züchterischen Entfaltung bleibt.
Eine Zucht oder/und Lieferung für Versuchsanstalten ist strengstens untersagt.
Bei Nichtbeachtung führt dies zu einem sofortigen Verbandsausschluss.
Für die vorbildliche
Zucht und Haltung von Rassehunden können vom BRV entsprechende Auszeichnungen und/oder
Urkunden an die Züchter vergeben werden.
§ 2 Zuchtrecht
Als Züchter
gilt der Besitzer der Hündin zur Zeit des Wurfes, wobei der Besitzer (Mieter)
und der Eigentümer der Zuchthündin nicht dieselbe Person sein müssen. In diesem
Fall muss zwischen dem Eigentümer und dem Mieter der Zuchthündin ein
"Leihvertrag" vorhanden sein. Wobei dieser "Leihvertrag" der
Zuchtbuchstelle in Kopie binnen 8 Tagen vorliegen muss. Im diesem Fall muss der Besitzer dafür Sorge
tragen, dass der Mieter die Zuchtpause des BRV einhält. Bei einer
Nichtbeachtung wird eine Verbandsstrafe nach Sachlage erhoben.
Der Besitzer
haftet gegenüber dem Verband für alle Angaben und Vertragsverhältnisse der
Hündin, des Rüden und den Angaben am Deck- und Wurfmeldeschein, auch wenn diese
Angaben von einer anderen Person niedergeschrieben werden oder wurden. Der
Besitzer hat sich von der Richtigkeit der Eintragungen an dem Wurfmeldeschein,
Deckschein und später in der Ahnentafel zu überzeugen.
§ 3
Zuchtberatung + Zuchtkontrolle
Der Züchter
hat Anspruch auf Zuchtberatung vom BRV und der BRV ist verpflichtet, seine Züchter
bei der Zucht und Haltung von Rassehunde zu beraten. Der BRV kann die Rassehunde
- Zucht und Rassehunde - Haltung durch seine Funktionäre oder Zuchtwarte
unangemeldetkontrollieren. Verweigert das
Mitglied den Zutritt und die Kontrolle der Rassehunde oder Zuchtstätte durch
die beauftragten Verbandsfunktionäre oder Zuchtwarte, so wird gegen den Züchter
eine Verbandsstrafe entsprechend § 10, Abs. 2 der ZBBverhängt. Gegen die Verbandsstrafe kann die
Berufung an die Mitgliederversammlunglaut Verbandssatzung getätigt werden.
§ 4
Zuchtvoraussetzung
Zur Zucht
dürfen nur gesundeund wesensfeste Rassehunde
verwendet werden. Die müssen eine anerkannte Ahnentafel wie die vom BRV (oder
von einem anderen Verband/Verein) besitzen. Für Zuchthunde und Welpen muss eine
sehr gute Haltung gewährleistet sein. Das kann vom BRV laufend und unangemeldet
überprüft werden und es wird mit der Mitgliedschaft im BRV ausdrücklich zugestimmt,
jederzeit dem Zuchtwart oder Beauftragten des BRV freien Zutritt in den Bereich in dem die oder der
Hund/e gehalten werden zu gewähren.
Das
Mindestzuchtalter von Rüden und Hündinnen
Zuchtalter
bei Großhunderassen: Hündinnen
müssen zum Zeitpunkt der Belegung bis 70
cm Schulterhöhe min.18 und ab
70 cm min. 22 Monate alt sein. Deckrüden müssen zum Zeitpunkt des Absamens
oder des Deckaktes min.15 Monate alt sein.
Zuchtalter
bei Kleinhunderassen: Hündinnen
müssen zum Zeitpunkt der Belegung min.15 Monate alt sein. Deckrüden müssen zum
Zeitpunkt des Absamens oder des Deckaktes min.13 Monate alt sein.
Eine Zuchthündin sollte nicht älter als 8 Jahre
sein. Unabhängig von dem Alter des Hundes, muss die körperliche Verfassung
Rüde/Hündin immer so sein, dass ein Deckakt zu verantworten ist.Eine Hündin darf so viel Welpen aufziehen,
wie es ihre Kondition zulässt. Auf gar keinen Fall dürfen Welpen ohne
zwingenden Grund getötet werden. Das Tierschutzgesetz ist immer einzuhalten.
Bei starken Würfen kann eine Ammenaufzucht durchgeführt werden. Die Inzestzucht
(in allen Graden) und Versuchszüchtungen von neuen Rassen und/oder Farben
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BRV, ebenso für
Kreuzungen. Eine Hündin darf in einem Zeitraum von 24 Monatenhöchstens 2-mal belegt werden! Dann müssenvolle 8 Monate Pause dazwischen liegen.
Künstliche
Besamung darf angewandt werden, der
Zuchtbuchstelle ist der Verlauf schriftlich zu belegen und zu bestätigen.
Im Einzelfall kann der BRV das Zuchtalter im Einvernehmen mit dem
Züchter erhöhen oder/und erniedrigen. Das ist in erster Linie vom Zuchtwert
des jeweiligen Rassehundes abhängig. Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern
(insbesondere Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, erhebliche
Zahn- und Kieferfehler, HD, OCD, ED, PL, PRA, Epilepsie, Fehlfarben, DS,
sichtbare Zunge bei geschlossenem Fang, extreme und chronische Röchler,
Demodikose Trägern, Hasenscharte, Wolfsrachen und Gaumensenke und/oder anderen Skeletdeformationen
und/oder andere schwere Rassemängel) sind von der Zucht ausgeschlossen. Wenn
eine NKZ Nachzuchtkontrolle erfolgen muss, so wird das dem Züchter schriftlich
mitgeteilt.
Farben die
Farbe blau wie z.B. bei den Rassen (Mops - Prager Rattler - Dobermann -
Französische Bulldogge - Dogge -Weimaraner und div. anderen Rassen) erhält keine
Zuchterlaubniss.
Hinterlegung einer Blutprobe, die unter anderem für eine
DNA Bestimmung benötigt wird, ist für alle Zuchthunde Pflicht.
Hüftgelenkdysplasie Verpaarungen, HD - 0 mit HD - 0 oder HD - 0 mit HD - 1(Grenzfall),
HD - Leicht- Verpaarungen müssen eine schriftliche Erlaubnis der
Zuchtbuchstelle vor dem Deckakt haben.
Ellenbogen-Dysplasie
Verpaarungen, ED - 0 mit ED - 0 oder
ED - 0 mit ED - 1(Grenzfall), ED - Leicht- Verpaarungen müssen eine
schriftliche Erlaubnis der Zuchtbuchstelle vor dem Deckakt haben.
Patellaluxation Verpaarungen, PL - 0 mit PL- 0 oder PL - 0 mit PL- 1, PL
2 Verpaarungen müssen eine schriftliche Erlaubnis der Zuchtbuchstelle vor dem
Deckakt haben.
HD und ED - Untersuchungen werden für alle Hunde ab 45 cm Schulterhöhe
Pflicht. Beachten Sie evtl. Sonderregelungen für einzelne Rassen.
PL und ED - Untersuchungen werden für alle Hunde unter 45 cm
Schulterhöhe Pflicht. Beachten Sie evtl. Sonderregelungen für einzelne Rassen.
Osteochondrosis - Untersuchungen der Schulter für alle Hunde Pflicht. Beachten Sie nur
OCD - freie Hunde dürfen zur Zucht eingesetzt werden
Progressive
Retina Atrophie -homozygot gesund mit
homozygot gesund, sollte immer angestrebt werden homozygot gesund mit
heterozygoter träger bedarf einer schriftlichen Erlaubnis der Zuchtbuchstelle.
Wesen- das Wesen der Hunde muss sauber und
ordentlich sein. Sollte der Halter sich bei der Einschätzung nicht 100%ig
sicher sein, so ist der Verband darüber zu informieren, bevor eine Zucht angestrebt
wird. Als Wesensfehler sind u.a. Anzeichen von Aggression - Angst und eine
Unsicherheit. Die Beurteilung muss dann von Fachkundigen situationsbedingt
beurteilt werden.
Zahnstand
-ab 12 Monate ist das ZZP- Formular,
in dem eine Zahnkarte des untersuchten Hundes dargestellt ist, bei der
Zuchtbuchstelle einzureichen.
Gewicht bei Kleinhunderassen -ab 12 Monate ist das ZZP- Formular, in dem
das Gewicht des untersuchten Hundes verzeichnet ist, bei der Zuchtbuchstelle
einzureichen.
Verpflichtung- jedes Mitglied verpflichtet sich, die ihm bekannt
gewordene Situation oder die Ergebnisse von Untersuchungen, welche seine/n
Deckrüden, Zuchthündin oder Welpen betreffen, der Zuchtbuchstelle offen und
ehrlich schriftlich binnen 5 Tagen mitzuteilen - auch ungewollte Deckakte oder
bei einer doppelten Belegung durch einen anderen Rüden. Das beinhaltet auch
alle Behandlungen/Eingriffe/Anwendungen die abgeschlossen sind. Egal wann, auch
wenn für die Welpen die Ahnentafeln erst beantragt werden. Beispiel: (Nabelbruch,
Zahnfehlstellung, Kaiserschnitt, zusätzliche Verabreichung von Medikamenten die
nicht unter die üblichen Behandlung wie Impfen oder Entwurmen fallen).
§ 5 Kynologischer Zuname und Schutz
Der Kynologische Zuname ist vom Züchter beim BRV 2 jährlich neu zu beantragen und wird vom BRV im Rahmen des
Verbandes geschützt. Dementsprechend muss sich jeder Kynologischer Zuname von anderen bereits
vorhandenen Namen deutlich unterscheiden und es kann nur ein Kynologischer Zuname von einem
Züchter verwendet werden. Der für den Züchter vom BRV eingetragen wurde. Es
können darin nur Rassehunde eingetragen werden, die vom BRV anerkannt sind.
Der Zwingerschutz erlischt durch den Tod des Züchters bzw. nach Ablauf der
Frist. Sofern er nicht verlängert wird, oder die Erben des Züchters nicht den
Übergang des Kynologischen Zunamen auf sich beantragen.Aber auch durch das Ausscheiden als Verbandsmitglied imBRV e.V. Mit Eintrag des Kynologischen Zunamen , ist
derZüchterBerechtigt in dem Züchter und
Deckrüdenverzeichnis auf der Homepage des BRV kostenlos beliebig viele Anzeigen
zu schalten. Der Antragsteller haftet für den beantragten Namen, wie
Markenschutz oder ähnliches.
Auch Zuchtgemeinschaften können einen Zwingernamen
beantragen, haften jedoch einzeln uneingeschränkt gegenüber dem Verband aus der
Tätigkeit der Zwingergemeinschaft. Bei Auflösung der Zwingergemeinschaft kann
ein Partner derselben den Zwingernamen weiter führen. Der Schutz des
Zwingernamen gilt für alle Rassen des Züchters. Aus Gründen der
Zuchtüberwachung und Kontrollmöglichkeit ist die Rassehundezucht und Verbandsmitgliedschaft
in einem weiteren Hundeverein oder Hundeclub in dem eine Hundezucht betrieben
wird untersagt.
§ 6 Deckakt
Die Besitzer
von zur Paarungvorgesehener Hunde einer
Rasse haben sich vor dem Deckakt zu überzeugen, dass die Voraussetzungen zur
Zucht bestens erfüllt sind. Die Besitzer sind gegenüber dem BRV für die
gemachten Angaben in allen Formularen allein verantwortlich. Über die Höhe der
Deckentschädigung ist vor der Deckung eine Einigung zu erzielen. Es ist
festzuhalten ob ein kostenloses Nachdecken einer leergebliebenen Hündin bei der
nächsten Hitze erfolgt. Über den Decktag sind auch am Wurfmeldeschein die
entsprechenden Angaben zu tätigen. Eine Deckvereinbarung kann vom BRV
angefordert werden. Der Deckschein ist
dem BRV e.V. unverzüglich nach der vollzogener Deckung/Besamung zuzusenden!
Deckrüden- Deckrüdenhalter können frei
entscheiden, wann Sie mit Ihrem Hund einen Deckakt machen. Sie
sollten bei Deckakten außerhalb des BRV darauf achten dass die grundlegenden Rassespezifischen
Untersuchungen für die Hündin eingehalten wurden. So dass der
Gesundheitszustand der zu belegenden Hündin einen Deckakt zulässt.
Eine Deckung mit Hunden ohne
Ahnentafel ist untersagt
und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem BRV e.V.
§ 7
Zuchttauglichkeit + Kontrolle
Verbandsfunktionäre,
Zuchtwart oder Tierarzt haben jeden Wurf zu kontrollieren und die Wurfkontrolle und
Wurfbestätigung am Wurfmeldeschein zu bestätigen. Der Züchter hat einen Wurf
unverzüglich dem BRV oder dem zuständigen Zuchtwart mitzuteilen. So ist auch den
Verbandsfunktionären oder dem beauftragten Zuchtwart die Kontrolle des Wurfes,
der Hündin und der Aufzuchtuneingeschränkt
zu ermöglichen. Schutzimpfungen der Welpen sind unbedingt zu empfehlen und die
Impfbescheinigungen sind auf Verlangen dem Zuchtwart vorzulegen. Es wird angeraten alle Welpen zu Tätowiert oder mit
einem Chip versehen zu lassen.
Jeder Rüde und
Hündin, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen vor der Verwendung zur Zucht eine
Zuchtzulassung vorweisen. Dies soll nur von einem Verbands – Organ oder von
einem Tierarzt bestätigt werden. Soweit der Zuchthund auf einen
Rassehundeausstellung den Formwert mindestens "sehr gut" erhalten hat
und eine Zahnkarte vorhanden ist, genügt dies als Nachweis der Zuchttauglichkeit.
Aber immer nur dann wenn die vorgeschrieben Untersuchungen mit vorliegen.
Qualitätsziel-Hundezucht, Leistungszucht, Schönheitszucht,
Qualitätszucht und Prädikatszucht =die
ausgezeichnete Rassehundezucht !
Hundehalter erhalten das für Ihren Einsatz angemessene
BRV-Gütesiegel bis auf Wiederruf.
§ 8
Ahnentafeln
Die Ahnentafeln
sind Abstammungsnachweise und beurkunden die Rasse und alle anderen Angaben der Welpen. Der
Inhalt der Ahnentafel muss mit den Eintragungen in das Zuchtbuch des BRV
übereinstimmen. Die Ahnentafeln für die Welpen haben nur im Original Gültigkeit.
Die Ahnentafel muss Stempel und Unterschrift und Prägung des BRV - Zuchtbuches und ebenfallsdie Unterschrift des Züchters im
Original in der Ahnentafeln enthalten. Dasselbe gilt auch für Zweitschriften.
Alle Ahnentafeln bleiben Eigentum des BRV. Eine
Umschreibung der Ahnentafeln des BRV e.V. auf einen anderen Verein/Verband/Club
ist schriftlich zu Beantragen.
Besitzrecht an
der Ahnentafelhat der jeweilige Besitzer des Hundes und jeder Eigentums wechsel ist in der
Ahnentafel vom Eigentümer einzutragen und zu bestätigen. Beilagen des BRV zu
der Ahnentafel der Welpen dürfen auf keinen Fall entfernt werden. Dem Antrag
auf Ausstellung von Ahnentafeln sind nachstehende Unterlagen beizufügen: Das
Original der Ahnentafel der jeweiligen Zuchthündin, eine Kopie der Ahnentafel
des Deckrüden, erhaltene Bewertungen, Siege, Titel, Prüfungen, Untersuchungsbefunde,
Transpondernummer etc. und der vom Züchter oder dessen Beauftragten
Unterfertigte Deck- und Wurfmeldeschein. Bewertungen und Siege werden nur dann
in die Ahnentafel eingetragen, wenn diese im Wurfmeldeschein angeführt oder
Kopien der Urkunden beigelegt sind. Die Zuchthunde können auch eine Ahnentafel
eines anderen Vereines haben.
Ahnentafel- für alle im Wurf gefallenen Welpen
sind Ahnentafeln zu beantragen, auch wenn der Welpenkäufer keinen Anspruch auf
eine Ahnentafel stellt. Eine unvollständige Angabe der geworfenen Welpen im
Wurfmeldeschein führt zum Ausschluss aus dem BRV e.V.
§ 9 Zuchtbuch
Für die
Eintragung in das Zuchtbuch des BRV müssen vom Züchter mindestens 3 Generationen bei den
Vorfahren mittels vom BRV anerkannten Ahnentafeln nachgewiesen werden. Soweit
dieser Nachweis nicht erbracht wird, wird für den jeweiligen Wurf eine
Registerkarte ausgestellt. Hunde mit einer Registerkarte können ab der 4.
Generation wieder in das Zuchtbuch eingetragen werden.Ausnahmen über die Eintragung in das
Zuchtbuch oder Register können vom BRV in entsprechenden Fällen und bei
Vorliegen von ausreichenden Gründen getätigt werden.
In der Regel
soll die Einreichung für die Ahnentafeln der Welpen zwischen der 6. und 7. Woche erfolgen.
Für eine verspätete Einreichung ab einem Welpenalter von 4 Monaten bis 11
Monaten ist die dreifache Gebühr und ab einem Alter von einem Jahr ist die
sechsfache Gebühr zu bezahlen. Eine Tätowierung oder das Chippen der Welpen muss getätigt werden.
Die Tätowier - Chipnummern sind in den Wurfmeldeschein einzutragen. Die
Hinterlegung des Blutes für eine DNA bzw. eine DNA Auswertung muss beigelegt
sein, sofern die nicht über den BRV getätigt wurde.
Die Gebühren
für die Eintragungen in das Zuchtbuch, das Ausfertigen der Ahnentafeln, sowie Wurf- und
Zwingerbesichtigungen und alle damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere
KM-Geld, hat der Züchter zu bezahlen, diese Kosten werden in der
Mitgliederversammlung auf Antrag der Verbandsleitung festgelegt und den
Züchternüber die Homepage oder auf
Anfrage mitgeteilt.
§ 10
Allgemeines
1.Diese ZBB kann bei Bedarf von der Verbandsleitung ergänzt werden, wird aber
nach jeder Änderung auf der Homepage
veröffentlicht. Auf Wunsch den Züchtern kostenfrei zugeschickt und/oder in
derVerbandszeitung veröffentlicht. Gültigkeit
besteht ab 01.01.2010. Der Züchter hat fürden Erhalt der aktuellen ZBGB immer Sorge zu tragen. Somit dient immer
die aktuelle ZBB als Grundlage für die Ausstellung der Ahnentafeln und des
Zwingerschutzes.
2.Verstöße gegen die ZBB, insbesondere auch bei Verstößen gegen den
Tierschutz, schlechter Haltung und Behandlung der Rassehunde, Behinderung oder
gar Verweigerung der Kontrolle der Hundezucht und/oder des Zwingers durch
Verbandsfunktionäre oder Zuchtwarte können von der Verbandsleitung des BRV mit
einer Verwarnung, einer Geld - Verbandsstrafe, dem befristeten oder dem totalen
Zuchtverbot und dem Ausschluss aus dem BRV als Vereinsmitglied geahndet
werden. Eine eventuelle Verbandsstrafe richtet sich nach der Art des Vergehens
und kann gegen die Verbandsstrafe die Mitgliederversammlunglaut Vereinssatzung angerufen werden.
3.Die Zahlung für alle Rechnungen und Vorschreibungen aus derRassehundezucht erfolgt in der Regel entweder
per vorliegenden Abbuchungsauftrag oder Zahlung per Überweisung. Wird die
Zahlung bei Rechnungserhalt per Überweisung vereinbart und verspätete Zahlung
geleistet, werden Zinsen ab Fälligkeit berechnet, wobei für die 1. Mahnung€ -2,5.- für die 2. Mahnung €-5,-- und für
die 3. Mahnung € - 7,5.- und bankübliche Verzugszinsen ab Fälligkeit berechnet
werden.
4.Diese ZBB wird ab 01.01.2010 wirksam. Damit verlieren alle vorherigen ZBB ihre Gültigkeit.
Diese ZBB besteht aus sechs Hauptseiten und hat die Register Nr. –17-a-.
Kolbermoor, den29.12.2009
BRV
Bayerischer Rassehunde Verband e.V.
Alexander Opel
1.Vorsitzender
Ergänzung zu der Zuchtbuchbestimmung
- Register
Nr. –17-a / E-1
Diese Zuchtordnung ist als Anhang
für die Zuchtbuchbestimmung des BRV e.V. und für alle Mitglieder bindend. Der
BRV e.V. ist im Sinne der Zuchtverbesserung zu diesem Entschluss gekommen. Da
mit dieser Vereinbarung zu einer erheblichen Gesundheitsverbesserung in der
Rassehundezucht beigetragen werden soll.
Diese Ergänzung wird je nach
Bedarf für einzelne Rassen, nach Erfahrungswerten aus der Praxis und der
wissenschaftlichen Forschung angepasst.
Zur Beachtung:
Die bei den Rassen stehenden Untersuchungen sind
Pflicht, nur die in Klammern stehenden Untersuchungen sind eine Empfehlung des
Verbandes.
Altdeutscher Schäferhund: PRA – Gentest,
Amerikan Bulldogg: Augenuntersuchungennach BRV
Befundbogen