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Zuchtbuchsatzung neu Nr. - 17 - a mit Ergänzung E-1

Bitte beachten Sie!

Die Zuchtbuchbestimmungen sind ab 01.01.2010 wirksam.





©

Zuchtbuchbestimmung

 - Register Nr. –17-a-

 

des

 

BRV -  Bayerischer Rassehunde Verband  e.V. - 

Gegründet 1984

                                      

 

§ 1 Allgemeines

 

Die Zuchtbuchbestimmung (in der Folge nur mehr ZBB genannt) des BRV Bayerischen Ras­sehunde Verbandes e.V. (in der Folge nur mehr BRV genannt) sind verbindlich für alle Züchter, die beim BRV um Ahnentafeln einreichen. Jeder Rassehunde Züchter erkennt mit der Einrei­chung  beim BRV die ZBB (inkl. Ergänzung) des BRV als Vertragsgrundlage an. Für die Ausstellung von Ahnentafeln ist die Verbandsmitgliedschaft im BRV Voraussetzung, die Vorstandschaft kann unter Berücksichtigung von bestimmten Auflagen eine Ausnahme erteilen.

 

Die ZBB dient der Zuchtkontrolle und der Förderung gesunder, rassereiner und wesensfester Hunde aller Rassen. Dazu ist unbedingt die Zuchtberatung, Zuchtkontrolle und Zuchtbuchführung durch befugte Vereinsorgane und/oder Züchter notwendig.

 

Bei der Zucht von Rassehunden muss sichergestellt sein, dass eine Ausbeutung der Zuchthunde verhindert wird. So soll und sind in der Zucht, die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften je­der Rasse entsprechend den Verbandsrichtlinien zu berücksichtigen. Dabei ist  zu beach­ten, dass den Züchtern die Möglichkeit der freien züchterischen Entfaltung bleibt. Eine Zucht oder/und Lieferung für Versuchsanstalten ist strengstens untersagt. Bei Nichtbeachtung führt dies zu einem sofortigen Verbandsausschluss.

 

Für die vorbildliche Zucht und Haltung von Rassehunden können vom BRV entsprechende Auszeichnungen und/oder Urkunden an die Züchter vergeben werden.

 

 

§ 2 Zuchtrecht

 

Als Züchter gilt der Besitzer der Hündin zur Zeit des Wurfes, wobei der Besitzer (Mieter) und der Eigentümer der Zuchthündin nicht dieselbe Person sein müssen. In diesem Fall muss zwischen dem Eigen­tümer und dem Mieter der Zuchthündin ein "Leihvertrag" vorhanden sein. Wobei dieser "Leihvertrag" der Zuchtbuchstelle in Kopie binnen 8 Tagen vorliegen muss.  Im diesem Fall muss der Besitzer dafür Sorge tragen, dass der Mieter die Zuchtpause des BRV einhält. Bei einer Nichtbeachtung wird eine Verbandsstrafe nach Sachlage erhoben.

 

Der Besitzer haftet ge­genüber dem Verband für alle Angaben und Vertragsverhältnisse der Hündin, des Rüden und den Angaben am Deck- und Wurfmeldeschein, auch wenn diese Angaben von einer anderen Person niedergeschrieben werden oder wurden. Der Besitzer hat sich von der Richtigkeit der Eintragungen an dem Wurfmeldeschein, Deckschein und später in der Ahnentafel zu überzeugen.

 

 

 

 

 

§ 3 Zuchtberatung + Zuchtkontrolle

 

Der Züchter hat Anspruch auf Zuchtberatung vom BRV und der BRV ist verpflichtet, seine Züchter bei der Zucht und Haltung von Rassehunde zu beraten. Der BRV kann die Rassehunde - Zucht und Rassehunde - Haltung durch seine Funktionäre oder Zuchtwarte unangemeldet  kontrollieren. Verweigert das Mitglied den Zutritt und die Kontrolle der Rassehunde oder Zuchtstätte durch die beauftragten Verbandsfunktionäre oder Zuchtwarte, so wird gegen den Züchter eine Verbandsstrafe entsprechend § 10, Abs. 2 der ZBB  verhängt. Gegen die Verbandsstrafe kann die Berufung an die Mitgliederversammlung laut Verbandssatzung getätigt werden.

 

§ 4 Zuchtvoraussetzung

 

Zur Zucht dürfen nur gesunde und wesensfeste Rassehunde verwendet werden. Die müssen eine anerkannte Ahnentafel wie die vom BRV (oder von einem anderen Verband/Verein) besitzen. Für Zuchthunde und Welpen muss eine sehr gute Haltung gewährleistet sein. Das kann vom BRV laufend und unangemeldet überprüft wer­den und es wird mit der Mitgliedschaft im BRV ausdrücklich zugestimmt, jederzeit dem Zuchtwart oder Beauftragten des BRV freien  Zutritt in den Bereich in dem die oder der Hund/e gehalten werden zu gewähren.

 

Das Mindestzuchtalter von Rüden und Hündinnen

Zuchtalter bei Großhunderassen:  Hündinnen müssen zum Zeitpunkt der Belegung bis 70 cm Schulterhöhe min.18  und ab 70 cm min. 22 Monate alt sein. Deckrüden müssen zum Zeitpunkt des Absamens oder des Deckaktes min.15 Monate alt sein.

Zuchtalter bei Kleinhunderassen: Hündinnen müssen zum Zeitpunkt der Belegung min.15 Monate alt sein. Deckrüden müssen zum Zeitpunkt des Absamens oder des Deckaktes min.13 Monate alt sein.

Eine Zuchthündin sollte nicht älter als 8 Jahre sein. Unabhängig von dem Alter des Hundes, muss die körperliche Verfassung Rüde/Hündin immer so sein, dass ein Deckakt zu verantworten ist.  Eine Hündin darf so viel Welpen aufziehen, wie es ihre Kondition zulässt. Auf gar keinen Fall dürfen Welpen ohne zwingenden Grund getötet werden. Das Tierschutzgesetz ist immer einzuhalten. Bei starken Würfen kann eine Ammenaufzucht durchgeführt werden. Die Inzestzucht (in allen Graden) und Versuchszüchtungen von neuen Rassen und/oder Farben bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustim­mung des BRV, ebenso für Kreuzungen. Eine Hündin darf in einem Zeitraum von 24 Monaten  höchstens  2-mal belegt werden! Dann müssen  volle 8 Monate Pause dazwischen liegen.

 

Künstliche Besamung darf angewandt werden, der Zuchtbuchstelle ist der Verlauf schriftlich zu belegen und zu bestätigen.

Im Einzelfall kann der BRV das Zuchtalter im Einvernehmen mit dem Züchter erhöhen oder/und erniedrigen. Das ist in erster Linie vom Zucht­wert des jeweiligen Rassehundes abhängig. Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern (insbesondere Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit,  erhebliche Zahn- und Kieferfehler, HD, OCD, ED, PL, PRA, Epilepsie, Fehlfarben, DS, sichtbare Zunge bei geschlossenem Fang, extreme und chronische Röchler, Demodikose Trägern, Hasenscharte, Wolfsrachen und Gaumensenke und/oder anderen Skeletdeformationen und/oder andere schwere Rassemängel) sind von der Zucht ausgeschlossen. Wenn eine NKZ Nachzuchtkontrolle erfolgen muss, so wird das dem Züchter schriftlich mitgeteilt.

Farben die Farbe blau wie z.B. bei den Rassen (Mops - Prager Rattler - Dobermann - Französische Bulldogge - Dogge -Weimaraner und div. anderen Rassen) erhält keine Zuchterlaubniss.

Hinterlegung einer Blutprobe, die unter anderem für eine DNA Bestimmung benötigt wird, ist für alle Zuchthunde Pflicht.

Hüftgelenkdysplasie Verpaarungen, HD - 0 mit HD - 0 oder HD - 0 mit HD - 1(Grenzfall), HD - Leicht- Verpaarungen müssen eine schriftliche  Erlaubnis der Zuchtbuchstelle vor dem Deckakt haben.

Ellenbogen-Dysplasie Verpaarungen, ED - 0 mit ED - 0 oder ED - 0 mit ED - 1(Grenzfall), ED - Leicht- Verpaarungen müssen eine schriftliche Erlaubnis der Zuchtbuchstelle vor dem Deckakt haben.

Patellaluxation Verpaarungen, PL - 0 mit PL- 0 oder PL - 0 mit PL- 1, PL 2 Verpaarungen müssen eine schriftliche Erlaubnis der Zuchtbuchstelle vor dem Deckakt haben.

HD und ED - Untersuchungen werden für alle Hunde ab 45 cm Schulterhöhe Pflicht. Beachten Sie evtl. Sonderregelungen für einzelne Rassen.

PL und ED - Untersuchungen werden für alle Hunde unter 45 cm Schulterhöhe Pflicht. Beachten Sie evtl. Sonderregelungen für einzelne Rassen.

Osteochondrosis - Untersuchungen  der  Schulter für alle Hunde Pflicht. Beachten Sie nur OCD - freie Hunde dürfen zur Zucht eingesetzt werden 

Progressive Retina Atrophie -homozygot gesund mit homozygot gesund, sollte immer angestrebt werden homozygot gesund mit heterozygoter träger bedarf einer schriftlichen Erlaubnis der Zuchtbuchstelle.

Wesen- das Wesen der Hunde muss sauber und ordentlich sein. Sollte der Halter sich bei der  Einschätzung nicht 100%ig sicher sein, so ist der Verband darüber zu informieren, bevor eine Zucht angestrebt wird. Als Wesensfehler sind u.a. Anzeichen von Aggression - Angst und eine Unsicherheit. Die Beurteilung muss dann von Fachkundigen situationsbedingt beurteilt werden.

Zahnstand -ab 12 Monate ist das ZZP- Formular, in dem eine Zahnkarte des untersuchten Hundes dargestellt ist, bei der Zuchtbuchstelle einzureichen.

Gewicht bei Kleinhunderassen -ab 12 Monate ist das ZZP- Formular, in dem das Gewicht des untersuchten Hundes verzeichnet ist, bei der Zuchtbuchstelle einzureichen.

Verpflichtung- jedes Mitglied verpflichtet sich, die ihm bekannt gewordene Situation oder die Ergebnisse von Untersuchungen, welche seine/n Deckrüden, Zuchthündin oder Welpen betreffen, der Zuchtbuchstelle offen und ehrlich schriftlich binnen 5 Tagen mitzuteilen - auch ungewollte Deckakte oder bei einer doppelten Belegung durch einen anderen Rüden. Das beinhaltet auch alle Behandlungen/Eingriffe/Anwendungen die abgeschlossen sind. Egal wann, auch wenn für die Welpen die Ahnentafeln erst beantragt werden. Beispiel: (Nabelbruch, Zahnfehlstellung, Kaiserschnitt, zusätzliche Verabreichung von Medikamenten die nicht unter die üblichen Behandlung wie Impfen oder Entwurmen fallen).

§ 5 Kynologischer Zuname und Schutz

 

Der Kynologische Zuname ist vom Züchter beim BRV 2 jährlich neu zu beantragen und wird vom BRV im Rahmen des Verbandes geschützt. Dementsprechend muss sich jeder Kynologischer Zuname von anderen bereits vor­handenen Namen deutlich unterscheiden und es kann nur ein Kynologischer Zuname von einem Züchter ver­wendet werden. Der für den Züchter vom BRV eingetragen wurde. Es können darin nur Rassehunde ein­getragen werden, die vom BRV anerkannt sind. Der Zwingerschutz er­lischt durch den Tod des Züchters bzw. nach Ablauf der Frist. Sofern er nicht verlängert wird, oder die Erben des Züchters nicht den Übergang des Kynologischen Zunamen auf sich be­antragen. Aber auch durch das Ausscheiden als Verbandsmitglied im  BRV e.V. Mit Eintrag des Kynologischen Zunamen , ist der  Züchter  Berechtigt in dem Züchter und Deckrüdenverzeichnis auf der Homepage des BRV kostenlos beliebig viele Anzeigen zu schalten. Der Antragsteller haftet für den beantragten Namen, wie Markenschutz oder ähnliches.

 

Auch Zuchtgemeinschaften können einen Zwingernamen beantragen, haften jedoch einzeln uneingeschränkt gegenüber dem Verband aus der Tätigkeit der Zwingergemeinschaft. Bei Auflösung der Zwingergemeinschaft kann ein Partner derselben den Zwingernamen weiter führen. Der Schutz des Zwingernamen gilt für alle Rassen des Züchters. Aus Gründen der Zuchtüberwachung und Kontrollmöglichkeit ist die Rassehundezucht und Verbandsmitgliedschaft in einem weiteren Hundeverein oder Hundeclub in dem eine Hundezucht betrieben wird untersagt.

 

§ 6 Deckakt

 

Die Besitzer von zur Paarung vorgesehener Hunde einer Rasse haben sich vor dem Deckakt zu überzeugen, dass die Voraussetzungen zur Zucht bestens erfüllt sind. Die Besitzer sind gegenüber dem BRV für die gemachten Angaben in allen Formularen allein verantwortlich. Über die Höhe der Deckentschädigung ist vor der Deckung eine Einigung zu erzielen. Es ist festzuhalten ob ein kostenloses Nachdecken einer leergebliebenen Hündin bei der nächsten Hitze erfolgt. Über den Deck­tag sind auch am Wurfmeldeschein die entsprechenden Angaben zu tätigen. Eine Deckvereinbarung kann vom BRV angefordert werden. Der Deckschein ist dem BRV e.V. unverzüglich nach der vollzogener Deckung/Besamung zuzusenden!

 

Deckrüden- Deckrüdenhalter können frei entscheiden, wann Sie mit Ihrem Hund einen Deckakt   machen. Sie sollten bei Deckakten außerhalb des BRV darauf achten dass die grundlegenden Rassespezifischen Untersuchungen für die Hündin eingehalten wurden. So dass der Gesundheitszustand der zu belegenden Hündin einen Deckakt zulässt.

Eine Deckung mit Hunden ohne Ahnentafel ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem BRV e.V.

 

 

 

§ 7 Zuchttauglichkeit + Kontrolle

 

Verbandsfunktionäre, Zuchtwart oder Tierarzt haben jeden Wurf zu kontrollieren und die Wurfkontrolle und Wurfbestätigung am Wurfmeldeschein zu bestätigen. Der Züchter hat einen Wurf unverzüglich dem BRV oder dem zuständigen Zuchtwart mitzuteilen. So ist auch den Verbandsfunktionären oder dem beauftragten Zuchtwart die Kontrolle des Wurfes, der Hün­din und der Aufzucht  uneingeschränkt zu ermöglichen. Schutzimpfungen der Welpen sind un­bedingt zu empfehlen und die Impfbescheinigungen sind auf Verlangen dem Zuchtwart vorzu­legen. Es wird  angeraten alle Welpen zu Tätowiert oder mit einem Chip versehen zu lassen.

 

Jeder Rüde und Hündin, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen vor der Verwendung zur Zucht eine Zuchtzulassung vorweisen. Dies soll nur von einem Verbands – Organ oder von einem Tierarzt bestätigt werden. Soweit der Zuchthund auf einen Rassehundeausstellung den Formwert mindestens "sehr gut" erhalten hat und eine Zahnkarte vorhanden ist, genügt dies als Nachweis der Zuchttauglichkeit. Aber immer nur dann wenn die vorgeschrieben Untersuchungen mit vorliegen.

 

 
 

Qualitätsziel-Hundezucht, Leistungszucht, Schönheitszucht, Qualitätszucht und Prädikatszucht =  die ausgezeichnete Rassehundezucht !

 

Hundehalter erhalten das für Ihren Einsatz angemessene BRV-Gütesiegel bis auf Wiederruf.

 

 

 

§ 8 Ahnentafeln

 

Die Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise und beurkunden die Rasse und alle anderen An­gaben der Welpen. Der Inhalt der Ahnentafel muss mit den Eintragungen in das Zuchtbuch des BRV übereinstimmen. Die Ahnentafeln für die Welpen haben nur im Original Gültigkeit. Die Ahnentafel muss Stempel und Unter­schrift  und Prägung des BRV - Zuchtbuches und ebenfalls die Unterschrift des Züchters im Original in der Ahnentafeln enthalten. Dasselbe gilt auch für Zweitschriften. Alle Ahnentafeln bleiben Eigentum des BRV. Eine Umschreibung der Ahnentafeln des BRV e.V. auf einen anderen Verein/Verband/Club ist schriftlich zu Beantragen.

 

Besitzrecht an der Ahnentafelhat der jeweilige Besitzer des Hundes und jeder Eigentums wechsel ist in der Ahnentafel vom Eigentümer einzutragen und zu bestätigen. Beilagen des BRV zu der Ahnentafel der Welpen dürfen auf keinen Fall entfernt werden. Dem Antrag auf Ausstellung von Ahnentafeln sind nachstehende Unterlagen beizufügen: Das Original der Ahnentafel der jeweiligen Zuchthündin, eine Kopie der Ahnentafel des Deckrüden, erhaltene Bewertungen, Siege, Titel, Prüfungen, Untersuchungsbefunde, Transpondernummer etc. und der vom Züchter oder dessen Beauf­tragten Unterfertigte Deck- und Wurfmeldeschein. Bewertungen und Siege werden nur dann in die Ahnentafel eingetragen, wenn diese im Wurfmeldeschein angeführt oder Kopien der Urkunden beigelegt sind. Die Zuchthunde können auch eine Ahnentafel eines anderen Vereines haben.

 

Ahnentafel- für alle im Wurf gefallenen Welpen sind Ahnentafeln zu beantragen, auch wenn der Welpenkäufer keinen Anspruch auf eine Ahnentafel stellt. Eine unvollständige Angabe der geworfenen Welpen im Wurfmeldeschein führt zum Ausschluss aus dem BRV e.V.

 

 

§ 9 Zuchtbuch

 

Für die Eintragung in das Zuchtbuch des BRV müssen vom Züchter mindestens 3 Generatio­nen bei den Vorfahren mittels vom BRV anerkannten Ahnentafeln nachgewiesen werden. So­weit dieser Nachweis nicht erbracht wird, wird für den jeweiligen Wurf eine Registerkarte aus­gestellt. Hunde mit einer Registerkarte können ab der 4. Generation wieder in das Zuchtbuch eingetragen werden.  Ausnahmen über die Eintragung in das Zuchtbuch oder Register können vom BRV in entsprechenden Fällen und bei Vorliegen von ausreichenden Gründen getätigt werden.

 

In der Regel soll die Einreichung für die Ahnentafeln der Welpen zwischen der 6. und 7. Wo­che erfolgen. Für eine verspätete Einreichung ab einem Welpenalter von 4 Monaten bis 11 Monaten ist die dreifache Gebühr und ab einem Alter von einem Jahr ist die sechsfache Gebühr zu bezahlen. Eine Tätowierung oder  das Chippen der Welpen muss getätigt werden. Die Tätowier - Chipnummern sind in den Wurf­meldeschein einzutragen. Die Hinterlegung des Blutes für eine DNA bzw. eine DNA Auswertung muss beigelegt sein, sofern die nicht über den BRV getätigt wurde.

 

Die Gebühren für die Eintragungen in das Zuchtbuch, das Ausfertigen der Ahnentafeln, sowie Wurf- und Zwingerbesichtigungen und alle damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere KM-Geld, hat der Züchter zu bezahlen, diese Kosten werden in der Mitgliederversammlung auf Antrag der Verbandsleitung festgelegt und den Züchtern  über die Homepage oder auf Anfrage mitgeteilt.

 

 

§ 10 Allgemeines

1.  Diese ZBB kann bei Bedarf von der Verbandsleitung ergänzt werden, wird aber nach jeder Änderung  auf der Homepage veröffentlicht. Auf Wunsch den Züchtern kostenfrei zugeschickt und/oder in der  Verbandszeitung veröffentlicht. Gültigkeit besteht ab 01.01.2010. Der Züchter hat für den Erhalt der aktuellen ZBGB immer Sorge zu tragen. Somit dient immer die aktuelle ZBB als Grundlage für die Ausstellung der Ahnentafeln und des Zwingerschutzes.

2.  Verstöße gegen die ZBB, insbesondere auch bei Verstößen gegen den Tierschutz, schlechter Haltung und Behandlung der Rassehunde, Behinderung oder gar Verweigerung der Kontrolle der Hundezucht und/oder des Zwingers durch Verbandsfunktionäre oder Zuchtwarte können von der Verbandsleitung des BRV mit einer Verwarnung, einer Geld - Verbandsstrafe, dem befristeten oder dem totalen Zuchtver­bot und dem Ausschluss aus dem BRV als Vereinsmitglied geahndet werden. Eine eventuelle Verbandsstrafe richtet sich nach der Art des Vergehens und kann gegen die Verbandsstrafe die Mitgliederversammlung  laut Vereinssatzung angerufen werden.

3.  Die Zahlung für alle Rechnungen und Vorschreibungen aus der  Rassehundezucht erfolgt in der Regel entweder per vorliegenden Abbuchungsauftrag oder Zahlung per Überweisung. Wird die Zahlung bei Rechnungserhalt per Überweisung vereinbart und verspätete Zahlung geleistet, werden Zinsen ab Fälligkeit berechnet, wobei für die 1. Mahnung  € -2,5.- für die 2. Mahnung €-5,-- und für die 3. Mahnung € - 7,5.- und bankübliche Verzugszinsen ab Fälligkeit berechnet werden.

4.  Diese ZBB wird ab 01.01.2010 wirksam. Damit  verlieren alle vorherigen ZBB ihre Gültigkeit. Diese ZBB besteht aus sechs Hauptseiten und hat die Register Nr. –17-a-.

 

     Kolbermoor, den   29.12.2009

 

BRV Bayerischer Rassehunde Verband e.V.

 

Alexander Opel

1.     Vorsitzender 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergänzung zu der Zuchtbuchbestimmung

 - Register Nr. –17-a / E-1

 

 

Diese Zuchtordnung ist als Anhang für die Zuchtbuchbestimmung des BRV e.V. und für alle Mitglieder bindend. Der BRV e.V. ist im Sinne der Zuchtverbesserung zu diesem Entschluss gekommen. Da mit dieser Vereinbarung zu einer erheblichen Gesundheitsverbesserung in der Rassehundezucht beigetragen werden soll.

 

Diese Ergänzung wird je nach Bedarf für einzelne Rassen, nach Erfahrungswerten aus der Praxis und der wissenschaftlichen Forschung  angepasst.

 

Zur Beachtung:

Die bei den Rassen stehenden Untersuchungen sind Pflicht, nur die in Klammern stehenden Untersuchungen sind eine Empfehlung des Verbandes.

 

 

Altdeutscher Schäferhund:  PRA – Gentest,

 

Amerikan Bulldogg: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen

(empfohlene Untersuchungen, CMR -  Gentest)

 

Appenzeller Sennenhund: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

 

Airedale Terrier: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

 

Akita Inu: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

 

Alaskan Malamute:  Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen,  vWD - Gentest )

 

 

Basset: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

 

Bayrischer Gebirgsschweißhund:

(empfohlene Untersuchungen, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Beagle: HD, 

(empfohlene Untersuchungen, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Belgische Schäferhunde: PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, MDR1 - Gentest)

 

Berner Sennenhund:  Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, CMR -  Gentest)

 

Bernhardiner:  Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen

(empfohlene Untersuchungen, CMR -  Gentest)

 

Bloodhound:  Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen

 

Bologneser:

(empfohlene Untersuchungen, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Bolonka:

(empfohlene Untersuchungen, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Bulterrier alle: HD,  

(empfohlene Untersuchungen, Audiometrie, Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen)

 

Chihuahua:Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen

 

Cocker Spaniel bzw. alle Spaniel (ausser Cavalier):  HD, Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen

(empfohlene Untersuchungen, Polycystic Kidney Disease - Gentest, PRA - Gentest)

 

Collie alle Rassen: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA, MDR1 und CEA – Gentest

 

Dackel alle Rassen: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen, PRA, Cord1-PRA + Cord2-PRA  - Gentest

 

Dalmatiner: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, Audiometrie )

 

 

Deutsche Dogge: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, Herz )

 

Deutscher Boxer:  Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen

(empfohlene Untersuchungen, CMR – Gentest, Spondylose )

 

Deutsch Kurz – Stichel – Lang und Drahthaar:   Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen

(empfohlene Untersuchungen, PRA – Gentest,  beim DD   vWD Typ 1+2 - Gentest )

 

Deutscher Rattler: Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen

(empfohlene Untersuchungen CDA – Gentest)

 

Deutscher Schäferhund:   PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, MDR1 – Gentest )

 

Dobermann:  Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen. CDA – Gentest,

(empfohlene Untersuchungen, MDR1 – Gentest, vWD  Typ 1- Gentest )

 

Englische Bulldogge:

(empfohlene Untersuchungen, HD, Augenuntersuchung nach BRV Befund-bogen)

 

Entlebucher Sennenhund: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

 

Französische Bulldogge:

(empfohlene Untersuchungen, HD, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)


Golden Retriever: siehe Retriever


Großer Schweizer Sennenhund:  Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

 

Hovawart:  Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen

 

Husky:   Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen

(empfohlene Untersuchungen, PRA - Gentest, vWD - Gentest )

 

Jack – Russel + Parson Terrier:

(empfohlene Untersuchungen,  Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Landseer:  Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen, PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, CMR – Gentest)

 

Leonberger: ED, Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen

(empfohlene Untersuchungen, CMR und  PRA – Gentest)

 

Mastiff: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, ED,  CMR -  Gentest)

 

Magyar Vizsla:  Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest

 

Malteser:

(empfohlene Untersuchungen,  Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Mops: PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, HD, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen, CDA – Gentest, Keilwirbel)

 

Münsterländer Klein und Groß:  ED,

(empfohlene Untersuchungen,  Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Neufundländer:  Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen, PRA – Gentest

(empfohlene Untersuchungen, CMR – Gentest)

 

Retriever alle Rassen:   Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA – Gentest,

(empfohlene Untersuchungen,  MDR1- Gentest)

 

Rhodesian Ridgeback: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen, Hämophilie B – Gentest, CDA – Gentest, PRA – Gentest,

 

Rottweiler: 

(empfohlene Untersuchungen, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Setter alle Rassen: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen, PRA - CLAD + RCD1 – Gentest,

(empfohlene Untersuchungen,  MDR1- Gentest)

 

Sheltie: Augenuntersuchungen nach BRV Befundbogen,  PRA - CEA + MDR1 – Gentest,

(empfohlene Untersuchungen, HD)

 

 

Shih Tzu:

(empfohlene Untersuchungen, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Spitz alle:Wolf und Großspitz ED,

(empfohlene Untersuchungen, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Weimaraner:

(empfohlene Untersuchungen, PRA – Gentest, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen)

 

Weisser Schweizer Schäferhund:  PRA – Gentest, Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen,

(empfohlene Untersuchungen, MDR1- Gentest)

 

West Highland White Terrier:  Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen,

 

Yorkshire Terrier alle Rassen: Augenuntersuchung nach BRV Befundbogen,

 

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Publiziert am: Montag, 10. April 2006 (10435 mal gelesen)
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