BRV e.V.  Bayerischer Rassehunde Verband Mitglied in der F.C.I. - Federacion Canina Internacional
Wer hat Lust?

 

 

Wir suchen immer Hundefreunde

 die sich in unserem Verband

aktiv an einer Hundegruppe,

Orts oder Landesgruppe

beteiligen egal wo.

 

 

Sprechen Sie doch mit uns



Verantwortung

 

Sich für die Hundezucht im BRV zu entscheiden, das bedeutet entschieden auf Kranke Hunde in der Zucht zu verzichten.



Moderatoren

 

 

Gesucht! 

Moderatoren

für den

 Ausbau

 der

Foren

 

Bei Interesse

Bitte per Email melden


EU - Heimtierpass

Seite 1 von 8    1 | 2 | 3 | 4 | 5 .. » 8

 

 Neuer EU-Heimtierpass ab Oktober 2004!

Ab 1.Oktober 2004 gelten in der EU (einschließlich der neuen Beitrittsländer) weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen dann mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder -übergangsweise noch bis zum Jahr 2011- durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für sie ein neuer, einheitlich gestalteter Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutschutzimpfung hervorgeht (d.h. durchgeführt mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt). Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen werden.

Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren und auch für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU.

Übergangsweise können für den privaten Reiseverkehr die bisher verwendeten Impfpässe verwendet werden, wenn sie

  • vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden
  • noch gültig sind in Bezug auf den Impfschutz (also gültig bis 12 Monate nach der letzten Tollwutimpfung)
  • den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (Angaben zum Tier und seinem Besitzer, individuelle Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung)

Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich dürfen noch für eine Übergangszeit von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Titers sowie besondere Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und Zeckenbehandlung. Auch Finnland darf  noch für die genannte Übergangszeit eine Behandlung gegen Bandwürmer verlangen. Reisenden, die mit Hund, Katze oder Frettchen nach Malta einreisen wollen, wird empfohlen, nähere Informationen über mögliche Sonderregelungen bei den maltesischen Behörden einzuholen.

Tierhalter, die ohne den neuen EU-Pass auf Reisen gehen, müssen mit Problemen an den Grenzen rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantäne der Tiere reichen können und mit erheblichen Kosten verbunden sind.

 

Seite 1 von 8    1 | 2 | 3 | 4 | 5 .. » 8

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter. Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie unter Kontakt (Impressum).
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 2004 by hunde-brv.de Bayerischer Rassehunde Verband e.V.
Seitenerstellung in 0.0854 Sekunden, mit 9 Datenbank-Abfragen